Vor einer Vierteldynastie wurde der Gedanke geboren: eine digitale Krankenakte, welche sämtliche für die medizinische Betreuung notwendigen Details enthält. Viele Gesundheitspolitiker bemühten sich über Jahre hinweg vergeblich darum, diese elektrokratische Akte in Gang zu setzen. Nun jedoch, seit dem Geschäftsführerpostierten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), fand dieses Vorhaben neue Dynamik. Im frühen Januar wurden Tests dieser AKTIVITÄT in ausgewählten Gebieten wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Franken gestartet. Das nationale Einführungstermin steht aktuell am 29. April an. Minister Lauterbach wünscht sich hiermit ein Sprungmoment im langsam fortschreitenden Prozess digitaler Umstellung. Er beschrieb es als Beginn einer neuen Ära der technologischen Modernisierung innerhalb unseres deutscher Gesundheitsinfrastruktur. Die zentralen Punkte und deren Erläuterungen bezüglich der neu eingeführten Krankearchivs werden weiter unten beleuchtet.

Was ist die Bedeutung von „ePA für alle“?

Seit mehreren Jahren haben versicherte Personen das Recht, von ihrer Kasse bei Anfrage eine digitale Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Dieses Angebot wurde jedoch weitgehend ungenützt geblieben, teilweise wegen der fehlenden rechtlichen Pflicht für Ärzte und Krankenhöfe, diese Akten mit relevanten Daten zu füllen. In Zukunft wird sich dies ändern. Zusätzlich werden ab sofort die Kassen standardmäßig eine solche elektronische Patientenakte anlegen – sofern nicht expliziter Widerspruch dagegen erfolgt.

Wann ist der ePA verfügbar?

Ab dem 29. April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar. Diese Frist wurde vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach am Dienstag bestätigt. Seit dem 1. Oktober müssen Ärztekassen, Krankenhäuser und Therapeutengruppen diese Akte nutzen. Hierbei handelt es sich vor allem um die Erfassung personalisierter Daten wie Untersuchungsresultate, Labormessungen oder ärztliche Berichte. Werktags nach dem 1. Januar 2026 riskiert Bußgelder, falls er auf die Verwendung der ePA verzichtet.

Was soll ich machen, wenn ich eine ePA nicht möchte?

Notwendig ist in diesem Fall, einen Widerspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zu erklären. Das kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt geschehen - auch wenn die Akte schon angelegt ist.

Wofür ist die ePA genutzt und was kann man dort speichern?

Die Ärztekraft und die Krankenhäuser haben generell die Pflicht, Ergebnisse, ärztliche Berichte und Laborinformationen in den Patientendateien zu speichern. Des Weiteren stellen die Versicherungskassen ihre Abrechungsunterlagen zur Verfügung. Zusätzlich wird automatisch eine Aufstellung aller verschriebenen Medikamente erstellt. Dies ermöglicht insbesondere die Identifizierung von potentiellen Interaktionen zwischen verschiedenen Arzneimitteln.

Wie kann ich als Versicherter auf die ePA zugreifen?

Jede Krankenkasse stellt hierfür eine App zur Verfügung. Beim ersten Anmelden (und nur beim ersten Mal) werden entweder der Personalausweis zusammen mit der zugehörigen PIN oder die Gesundheitskarte inklusive PIN benötigt. Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie bei Bedarf den Personalausweis in einem Versichererbüro oder in einer Apotheke vorbeibringen. Nach dieser Initialregistrierung genügen für den Zutritt zur App ein von Ihnen gewähltes Passwort oder alternativ biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke oder das Gesichtsrecognition-System.

Wie wird der Zugang für die Ärzte regelungsgemäß organisiert?

Alle behandelnden Medizinerinnen und Medizierter haben standardmäßig während eines Zeitraums von 90 Tagen nach ihrem Kontakt mit einem Patienten den Zutritt zu dessen eingegebenen Daten. Diese Leseberechtigungen sind variabel; sie können sowohl gesteigert als auch reduziert werden: Es ist möglich, bestimmte Details unlesbar zu machen oder spezifischen Arzt- undärztlichen Fachkollegen Einschränkungen bei ihrer Nutzung vorzusehen. Dies ermöglicht es beispielsweise, dass psychische Gesundheitsprobleme für weitere behandelnde Ärzte nicht zugänglich sein müssen. Gleichzeitig hat das versicherte Individuum die Möglichkeit festzulegen, dass besonders heikle Angaben – wie ansteckende Krankheiten oder Abbrüche einer Schwangerschaft – überhaupt nicht in seiner medizinischen Datei registriert bleiben.

Sind die Informationen vor Angriffen durch Hackerkriminelle geschützt?

Die Daten werden verschlüsselt auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert. Alle Übertragungen von Informationen sind ebenso verschlüsselt durchgeführt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird kontinuierlich während der Planung und Implementierung dieses Vorhabens konsultiert, welches seinerseits den höchstmöglichen Schutzniveaus anstrebt. Wie Claudia Plattner vom BSI zuvor erwähnte: "Völlig uneingeschränkte Sicherheit kann es nicht geben." Dennoch setzt man beim Projekt ePA alles daran, um eine möglichst sichere Speicherung der Daten zu gewährleisten.

Die Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) entdeckten am Ende des letzten Jahres Schwachstellen in der elektронischen Patientenakte und brachten sie zur Öffentlichkeit. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium wurden diese Mängel indessen behoben. „Im Vergleich zu anderen Nationen wird unsere ePA äußerst sicher sein“, erklärte Lauterbach.

Können die Daten vom ePA zur Forschung genutzt werden?

Ja, ab Mitte 2025. Diese Informationen könnten beispielsweise vom Pharma-Sektor in pseudonymer Form angefordert und verwendet werden. Personen, die ihre Gesundheitsdaten für Forschungsarbeit nicht zur Verfügung stellen möchten, müssen dies explizit ablehnen. Dieser Widerspruch kann z.B. über die ePA-App vorgenommen werden.

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