Vor einer Vierteld Millenniums keimte erstmals eine Vision auf: ein digitales System, das sämtliche medizinisch relevante Information und Datensätze speichert – die elektronische Patientenakte oder kurz ePA. Obwohl mehrere Gesundheitsminister jahrelang daran gearbeitet haben, kam es bislang nicht über den Versuchsphase hinweg. Nun jedoch hat sich der amtierende Geschäftsführende Gesundheitsminister Karl Lauterbach von SPD sehr dafür eingesetzt, dass dieses Vorhaben endlich Früchte tragen kann. Im ersten Januar wurden Pilotprogramme in bestimmten Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Hamburg sowie Franken ins Leben gerufen. Das gesamtnationale Rollout dieser Initiative steht jetzt für den 29. April angesagt. Minister Lauterbach setzt große Hoffnungen darauf, dass dies letztendlich die langanhaltene Verzögerung im Bereich Digitale Transformation durchbrechen wird. In seinen Worten repräsentiert diese Entwicklung den "Anbruch einer neuen Ära digitaler Umformung unseres deutscher Gesundheitssystem". Hier finden Sie wichtige Einzelheiten und Klarstellungen bezüglich der neu eingeführten Patientenkartei.
Was ist die Bedeutung von „ePA für alle“?
Seit mehreren Jahren haben versicherte Personen das Recht, von ihrer Krankenkasse bei Bedarf eine digitale Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Allerdings wurde dies nur selten genutzt, da bislang weder Ärzte noch Krankenhäuser verpflichtet waren, diese Akte mit Daten zu füllen. In Zukunft wird sich daran jedoch ändern. Zusätzlich werden ab jetzt die Krankenkassen automatisch eine ePA erstellen, sofern der versicherte Person kein Widerspruch dagegen entgegengesetzt wird.
Wann ist der ePA verfügbar?
Ab dem 29. April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar, wie Ministerin Lauterbach am Dienstag bekannt gab. Seit dem 1. Oktober müssen Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten diese Akte nutzen. Sie enthält spezifische Informationen über einzelne Patienten, einschließlich Diagnosen, Labordaten oder ärztlichen Berichten. Wer nach dem 1. Januar 2026 weiterhin auf die Verwendung der ePA verzichtet, muss erwartungsgemäß Bußgelder zahlen.
Was sollte man machen, wenn man keine elektronische Personalausweis (ePA) haben möchte?
In diesem Fall muss ein Widerspruchsverfahren gegen die gesetzliche Krankenkasse eingeleitet werden. Dies kann jederzeit passieren, selbst nachdem das Dossier bereits erstellt wurde.
Wofür ist die ePA genutzt und was kann man dort speichern?
Die Ärzte und Krankenhäuser haben die Pflicht, Ergebnisse, ärztliche Berichte und Laboranalysen in den Patientenakten zu speichern. Des Weiteren liefert jeder Kostenträger seine Rechnungsinformationen dazu. Zusätzlich wird automatisch eine vollständige Liste aller verschriebenen Medikamente erstellt. Mit dieser Methode können beispielsweise potentiell gefährliche Interaktionen zwischen Medikamenten erkannt werden.
Wie kann man als versicherungsnehmer auf das elektronische Patientenakte zuzugreifen?
Jede Krankenkasse bietet hierfür eine App an. Beim ersten Anmelden (nur bei dieser Gelegenheit) wird der Personalausweis zusammen mit seiner zugehörigen PIN oder die Gesundheitskarten-PIN benötigt. Wenn jemand seine PIN vergessen hat, kann man den Personalausweis nutzen und entweder zu einem Filialbüro der Krankenkasse oder zu einer Apotheken-Station gehen. Nachdem diese erste Registrierung erfolgt ist, ermöglicht sowohl eine von Ihnen gewählte PIN als auch ein Fingerabdrucks-Scan oder eine Gesichts-Erkennungs-Funktion den Zugriff auf die App.
Wie wird der Zugang für die Ärzte regelungsgemäß gesteuert?
Alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind standardmäßig innerhalb eines Zeitrahmens von 90 Tagen nach ihrem Kontakt mit einem Patienten berechtigt, auf dessen eingegebene Daten zuzugreifen. Es ist möglich, diese Leseberechtigungen zu vergrößern oder einzuschränken: Man könnte beispielsweise spezifische Details unlesbar machen oder bestimmte Mediziner ausschließen. Dies ermöglicht es, sofern gewünscht, dass etwa Informationen über geistige Gesundheitsprobleme für andere behandelnde Fachärzte nicht zugänglich sind. Darüber hinaus haben die Versicherten das Recht festzulegen, dass äußerst heikle Punkte wie ansteckende Krankheiten oder Abbruch einer Schwangerschaft überhaupt nicht in ihrer medizinischen Datei registriert werden.
Sind die Informationen vor Angriffe durch Hackern geschützt?
Die Daten werden verschlüsselt auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert. Alle Übertragungen dieser Informationen sind ebenfalls verschlüsselt durchgeführt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt kontinuierlich an der Planung und Implementierung dieses Vorhabens teil und erklärt, dass es sich um sehr hochwertige Schutzniveaus handele. Wie Claudia Plattner, die Leiterin des BSI, während eines Events letzten Sommers bemerkte: "Völlig uneingeschränkte Sicherheit gibt es nicht." Jedoch wird bei dem Projekt ePA alles Mögliche unternommen, um eine maximale Datensicherheit zu gewährleisten.
Die Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) entdeckten am Ende des letzten Jahres Schwachstellen in der elektronischen Patientenakte und brachten sie publik. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium sind diese Mängel indessen behoben worden. „Im Vergleich zu anderen Nationen werden wir über eine äußerst sichere ePA verfügen“, betonte Lauterbach.
können Daten aus dem elektronischen Patientenakte zur Forschung genutzt werden?
Ja, ab Mitte 2025. Diese Daten könnten beispielsweise durch die Pharmaunternehmen in pseudonymer Form angefordert und verwendet werden. Personen, die keine Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungsaktivitäten genehmigen möchten, müssen dies explizit ablehnen. Dieser Ablehnungsvorgang kann z.B. über die ePA-App erfolgen.